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   OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00   

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https://dejure.org/2000,2027
OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,2027)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,2027)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,2027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Schadensersatzpflicht bei Unfall durch Inlineskates , wenn die gesamte Straßenbreite zum skaten benutzt und der entgegenkommende Verkehr nicht beachtet wird. Haftungsverteilung.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Inlineskates - Schadensersatzpflicht bei Unfall, wenn man die gesamte Straßenbreite zum skaten benutzt und den entgegenkommenden Verkehr nicht beachtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 254 Abs. 1; StVO § 1
    Unfall bei Begegnung zwischen Radler und Inline-Skater auf schmalem Weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Inlineskates der Beklagten um "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO (so OLG Karlsruhe NZV 99, 44 = VersR 99, 590 = MDR 99, 94; ebenso OLG Celle NJW-RR 99, 1187) handelt oder aber um "Fahrzeuge" (so etwas Grams NZV 97, 65; vgl. ferner Schmidt, DAR 98, 8 ff; ferner Hentschel NJW 2000, 696).
  • OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Inlineskates der Beklagten um "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO (so OLG Karlsruhe NZV 99, 44 = VersR 99, 590 = MDR 99, 94; ebenso OLG Celle NJW-RR 99, 1187) handelt oder aber um "Fahrzeuge" (so etwas Grams NZV 97, 65; vgl. ferner Schmidt, DAR 98, 8 ff; ferner Hentschel NJW 2000, 696).
  • LG Detmold, 14.12.2009 - 12 O 221/08

    Verkehrssicherungspflicht, Pflasterstein

    In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.10.2000 (Az.: 6 U 63/00, abgedruckt in r+s 2001, 241; außerdem abrufbar unter www.juris.de ) wurde einer Radfahrerin, die nach einem Sturz auf den Hinterkopf ein Schädelhirntrauma 3. Grades und ein subdurales Hämatom erlitt, ein Schmerzensgeld von umgerechnet 30.000,- EUR zugesprochen Auch dort musste das subdurale Hämatom operativ entlastet werden.
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