Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Begegnungsunfall zwischen Inlineskater und Radfahrerin
- IWW
- verkehrsrechtsforum.de
Schadensersatzpflicht bei Unfall durch Inlineskates , wenn die gesamte Straßenbreite zum skaten benutzt und der entgegenkommende Verkehr nicht beachtet wird. Haftungsverteilung.
- rewis.io
- RA Kotz
Inlineskates - Schadensersatzpflicht bei Unfall, wenn man die gesamte Straßenbreite zum skaten benutzt und den entgegenkommenden Verkehr nicht beachtet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 254 Abs. 1; StVO § 1
Unfall bei Begegnung zwischen Radler und Inline-Skater auf schmalem Weg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Inlineskaterin gegen Radfahrerin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Inlineskaterin haftet für Zusammenstoß mit Fahrradfahrerin - Inlineskaterin muss 60.000,- DM Schmerzengsgeld zahlen
Verfahrensgang
- LG Münster, 16.12.1999 - 2 O 520/99
- OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00
Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Inlineskates der Beklagten um "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO (so OLG Karlsruhe NZV 99, 44 = VersR 99, 590 = MDR 99, 94; ebenso OLG Celle NJW-RR 99, 1187) handelt oder aber um "Fahrzeuge" (so etwas Grams NZV 97, 65; vgl. ferner Schmidt, DAR 98, 8 ff; ferner Hentschel NJW 2000, 696). - OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 63/00
Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Inlineskates der Beklagten um "besondere Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 StVO (so OLG Karlsruhe NZV 99, 44 = VersR 99, 590 = MDR 99, 94; ebenso OLG Celle NJW-RR 99, 1187) handelt oder aber um "Fahrzeuge" (so etwas Grams NZV 97, 65; vgl. ferner Schmidt, DAR 98, 8 ff; ferner Hentschel NJW 2000, 696).
- LG Detmold, 14.12.2009 - 12 O 221/08
Verkehrssicherungspflicht, Pflasterstein
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.10.2000 (Az.: 6 U 63/00, abgedruckt in r+s 2001, 241; außerdem abrufbar unter www.juris.de ) wurde einer Radfahrerin, die nach einem Sturz auf den Hinterkopf ein Schädelhirntrauma 3. Grades und ein subdurales Hämatom erlitt, ein Schmerzensgeld von umgerechnet 30.000,- EUR zugesprochen Auch dort musste das subdurale Hämatom operativ entlastet werden.